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Ein Erbfall löst oft „Erbfolgekriege“ und steuerliche Katastrophen aus. Um Streitigkeiten zu vermeiden oder erfolgreich zu bestehen, ist für jeden im Erbrecht tätigen Anwalt erbrechtliches Grundlagenwissen und aktuelle Rechtsentwicklung – auch auf erbschaft­steuerlichem Gebiet – von erheblicher Bedeutung. Neben Kenntnissen des materiellen Erbrechts unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien- , Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht – auch auf internationalen Ebene – muss der Fachanwalt für Erbrecht Kenntnisse der vorweggenommene Erbfolge, der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung, der Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung verfügen.

Die anwaltliche Beratung beginnt nicht erst mit dem Tod. Durch die Testierfreiheit sind bereits zu Lebzeiten Beratungen hinsichtlich Testamenten, Schenkungen und Vermächtnissen denkbar. Nur wenn der Erbe keine Regelungen für den Todesfall bezüglich des Nachlasses getroffen hat, kommt eine gesetzliche Erbfolge in Betracht. Auch die Vorschriften zum Pflichtteil schränken ausnahmsweise die Testierfreiheit des Erblassers ein. All dies führt regelmäßig zu Streitigkeiten unten den Erben. Die Rechtsprechung und Gesetzesänderungen sind besonders im Blick zu halten. Erfolgreich kann hier nur sein, wer sich kontinuierlich und intensiv mit der Materie beschäftigt.

  • Inhalt: 2 Aufsätze und 3 Entscheidungsanmerkungen inklusive Online-Archiv und Prüfungsgebühr
  • Erscheinungsweise: vierzehntäglich
  • ISSN: 1868-9698

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Herausgeber Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer, Jg. 1958, ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von Schiffer & Partner, einer Partnerschaft von Rechtsanwälten, die in ihren Netzwerken mit über 100 Freiberuflern kooperiert. Er ist durch zahlreiche Fachveröffentlichungen und Vorträge ausgewiesen und u.a. auf erbrechtliche Fragen im Unternehmens- und im Privatbereich spezialisiert.

Homepage: www.schiffer.de

Herausgeber Franz Linnartz

Franz Linnartz, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, ist selbstständiger Rechtsanwalt in Koblenz. Seine Tätigkeit liegt fast ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts. Daneben ist er Herausgeber und Autor erbrechtlicher Publikationen.

Homepage: www.erbrecht-linnartz.de